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S3C-Schnittstelle

IT-Standard für Selektivverträge

Zur effizienten IT-Unterstützung von Selektivverträgen haben wir die S3C-Schnittstelle entwickelt. Damit haben wir einen IT-Standard etabliert, der es den Software-Herstellern ermöglicht, mit einmalig zu programmierenden Funktionen eine Vielzahl von Versorgungsverträgen in den Softwarelösungen der Leistungserbringer abzubilden. Kosten und Verwaltungsaufwand verringern sich so für alle Beteiligten erheblich.

Für Softwarehersteller

Standardisiertes XML-Schema

Mit der S3C-Schnittstelle stellen wir Ihnen die in Selektivverträgen vereinbarten Vertragsinhalte als Anforderungen (Funktionen), Spezifikationen und IT-Regeln bereit. Aus den Versorgungsverträgen in Papierform erstellen wir für die S3C-Schnittstelle elektronische Vertragsexemplare in XML, die vertragsspezifische Informationen und Funktionen enthalten. Dieses XML entspricht einem standardisierten Schema, so dass die Struktur für alle abgeschlossenen Verträge gleich bleibt und nur einmal implementiert werden muss. So können Sie Ihren Kunden ohne großen Implementierungsaufwand die mit S3C umgesetzten Selektivverträge der Krankenkassen zur Verfügung stellen. Die Ärzte können in ihrer gewohnten Software dokumentieren und abrechnen und müssen keine Einzel- oder Insellösungen bedienen.

Ihre Vorteile

Kostenfreie Nutzung

Einfache Implementierung

Einmalige Umsetzung

Eigenes Look & Feel

Zertifizierte Umsetzung

"Plug & Play" für Versorgungsverträge

Für Ärzte

Wir unterstützen Sie bei Ihren Selektivverträgen

Sie können weiter Ihre gewohnte Praxissoftware nutzen, sodass das gewohnte Look-and-feel Ihrer Softwareoberfläche auch bei der Nutzung von Selektivverträgen erhalten bleibt. So werden Sie beispielsweise bei Vertragseinschreibungen und dem Verordnungsmanagement unterstützt, ohne dass Sie Daten doppelt erfassen müssen. Sie müssen sich auch nicht auf eine bestimmte Software festlegen, sondern können nach wie vor unter allen zertifizierten Softwareprodukten wählen.

Weil Sie alle Geschäftsprozesse über Ihre Praxissoftware abwickeln können, entsteht Ihnen nur ein geringerer Verwaltungsaufwand, für den Sie eine zusätzliche Vergütung erhalten. Dank des offenen IT-Standards ist alles transparent und für Sie nachvollziehbar.

Für Krankenkassen

Selektivverträge sind schnell in der Versorgung

Ihre Vertragsinhalte werden Dank der effizienten IT-Unterstützung wirksam in der Arztpraxis umgesetzt, sodass Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsziele besser und schneller erreicht werden. Durch die höhere Standardisierung und Automatisierung der vereinbarten Geschäftsprozesse, zum Beispiel bei der Teilnehmerverwaltung und den Datenflüssen, entstehen Ihnen geringere Verwaltungskosten.

Ihre neuen Versorgungsverträge oder -konzepte können Sie mit S3C schneller an den Start bringen und der Wettbewerb kann sich auf die Versorgungsinhalte konzentrieren, statt auf technische Lösungen. So unterstützen wir Ihre kleinen und großen Versorgungsverträge gleichermaßen und vermeiden so teure Parallelentwicklungen.

 

 


S3C-Module

Behalten Sie die Übersicht

Die S3C-Schnittstelle ist modular aufgebaut. Ausgehend von der allgemeinen Vertragsbeschreibung wird auf die vertragsspezifischen Module und Steuerungsinformationen verwiesen. Diese bilden die konkreten Vertragsgegenstände ab.
Ein Modul enthält vertragsspezifische Steuerungsinformationen (z.B. zu Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln) sowie die anzuwendenden Funktionskataloge. In den Funktionskatalogen wird festgelegt, wie die Steuerungsinformationen im konkreten Anwendungsfall zu interpretieren sind. Für den einzelnen Versorgungsvertrag kommt in der Regel immer nur ein Auszug des gesamten Funktionskataloges zum Einsatz.

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Modulgruppen und Module

Unser Versprechen

Wettbewerbsneutral

Der Wettbewerb bei den Softwareherstellern bleibt voll erhalten


Die S3C-Schnittstelle steht allen Versorgungsvertragspartnern und Dienstleistern ohne Beschränkung zur Verfügung. Das heißt: Die Nutzung des Schnittstellenstandards ist weder bestimmten Versorgungsvertragspartnern vorbehalten noch mit der Inanspruchnahme bestimmter (Abrechnungs-) Dienstleister verknüpft. Das sichert den Marktzugang für alle Versorgungsvertragspartner und Dienstleister und führt zu mehr Vertragswettbewerb und niedrigeren Verwaltungskosten. Für Pflege und Weiterentwicklung des Schnittstellenstandards wird lediglich eine kostendeckende Lizenzgebühr erhoben.

Funktionsumfang

Die Abbildung integrierter Versorgungsmodelle ist möglich


Die S3C-Schnittstelle bietet derzeit den breitesten Funktionsumfang auf dem Markt. Neben den „klassischen“ Funktionen (insbesondere „Abrechnung“) unterstützt S3C auch Prozesse des Versorgungsmanagements, zum Beispiel bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie beim Einweisungs- und Überweisungsmanagement. S3C ist sektorübergreifend angelegt und nicht auf den ambulanten ärztlichen Sektor begrenzt.

Transparenz

Die Beteiligten können immer alle Inhalte und Funktionen einsehen und prüfen


Das System der offenen Schnittstellenspezifikation bietet den Beteiligten maximale Transparenz: Datenschützer, Aufsichtsbehörden und Leistungserbringer können zum Beispiel an Hand der Schnittstellenspezifikation schon vorab prüfen, welche Daten wie verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt werden sollen.
Die eigentliche Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt im Rahmen der für die Übermittlung von Sozialdaten gesetzlich zugelassenen Verfahren.

Zertifizierung

Von Softwareherstellern umgesetzte S3C-Funktionen sind zertifiziert


Wir zertifizieren die Software von Arztinformationssystemen, sodass Sie sicher sein können, dass ein von uns zertifiziertes System einen mit S3C umgesetzten Vertrag korrekt abbildet. Softwarehersteller müssen die Umsetzung der notwendigen Funktionen für einen Selektivvertrag uns gegenüber nachweisen. Die Softwarehersteller dürfen erst nach der erfolgreichen Zertifizierung ihren Ärzten einen S3C-Vertrag anbieten. Dabei ist uns nur wichtig, dass die Funktionen umgesetzt sind. Das Look&Feel der Software definieren wir dabei nicht.

 

Erklärvideos


Zertifizierungen

Konformitätserklärungen nach AIS

Vom AIS
vorliegende Konformitätserklärungen für folgende Verträge* :
Keine Ergebnisse

Konformitätserklärungen nach Vertrag

Liste aller AIS die eine Konformitätserklärung für den Vertrag
abgegeben haben* :
Keine Ergebnisse

* Eine vom AIS vorliegende Konformitätserklärung bedeutet nicht zwingend, dass alle aufgelisteten Verträge angeboten werden. Fragen Sie bitte direkt Ihren Service Partner, ob der von Ihnen gewünschte Vertrag tatsächlich angeboten wird.