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Überweisungsmanagement

Modulgruppe: Weiterbehandlungsmanagement

Viele Selektivverträge sehen vor, dass Patientinnen und Patienten unter bestimmten Bedingungen zu einem Fachmediziner überwiesen werden. Die Leitlinien und Behandlungsleitfäden der entsprechenden Versorgungsverträge regeln häufig genau, wann es ratsam ist zu überweisen und welche Facharztgruppe zur Weiterbehandlung infrage kommt.

Außerdem kann in den Versorgungsverträgen beispielsweise vereinbart werden, bei  bestimmten Indikationen ambulant operierende Fachärztinnen und -ärzte hinzuzuziehen. Dadurch lassen sich Krankenhauseinweisungen oft vermeiden.

S3C-UW-Schnittstelle unterstützt Überweisungsprozesse in Arztpraxen

Mediziner haben bei Überweisungsprozessen viele Fragen zu berücksichtigen. Notwendige Informationen wie zum Beispiel über qualifizierte und regional verfügbare Spezialisten liegen für überweisende Ärztinnen und Ärzte derzeit aber nicht digital vor.

Die S3C-UW-Schnittstelle unterstützt den Entscheidungsprozess von der Indikationsstellung über die Auswahl eines geeigneten Fachmediziners bis zum Ausfüllen des Überweisungsformulars. So schlägt sie auf Basis von Diagnosen geeignete Leistungserbringer vor, auch unter besonderer Berücksichtigung der Nähe zum Patienten/zur Patientin. Die S3C-UW-Schnittstelle weist auch auf notwendige Voruntersuchungen hin und auf alle relevanten Dokumente, die für eine ambulante Behandlung bei anderen Spezialisten mitzugeben sind.

Ein weiteres Angebot der S3C-UW-Schnittstelle: Sie weist auf alternative und ergänzende Behandlungen hin und stellt Patienteninformationen zur festgestellten Indikation bereit. Darüber hinaus wird das gesamte Überweisungsformular einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Damit wird sichergestellt, dass es vollständig und korrekt ausgefüllt wurde.

Anwendungsbeispiel

Ein Arzt diagnostiziert bei seinem Patienten, der unter Diabetes mellitus Typ 2 leidet, ein diabetisches Fußsyndrom. Diese Indikation erfordert laut der vereinbarten Leitlinie zum Selektivvertrag die Einbeziehung einer Fußambulanz sowie eines Gefäßspezialisten (Angiologen).

Die S3C-UW-Schnittstelle weist den Arzt darauf hin, dass eine Überweisung zu einer diabetischen Fußambulanz angezeigt ist. Sie schlägt ihm direkt in seinem Arztinformationssystem eine dafür infrage kommende Einrichtung in der Nähe des Wohnortes des Patienten vor. Dabei werden bevorzugt die Ambulanzen mit einbezogen, die ebenfalls an diesem Selektivvertrag teilnehmen und die definierten Qualitätsrichtlinien erfüllen.

Darüber hinaus weist die S3C-UW-Schnittstelle den Arzt auf wichtige Voruntersuchungen hin, die im Vorfeld der Überweisung stattgefunden haben sollten. In diesem Fall wird eine Differenzialdiagnostik vorgeschlagen, um eine periphere arterielle Verschlusskrankheit auszuschließen. Hierfür ist eine dopplersonographische Untersuchung der Beinarterien notwendig.

Soweit Wertebereiche für bestimmte Felder existieren, werden diese dem Arzt per Drop-down-Menü zur Verfügung gestellt. Es erfolgt eine sofortige Validierung der Einträge, wodurch unnötige Rückfragen durch das Krebsregister entfallen. Die Daten werden dann automatisch an das für den Arzt zuständige klinische Krebsregister übermittelt. Durch die Verwendung der S3C-KKR-Schnittstelle verringert sich für die Arztpraxen der Dokumentationsaufwand, denn separate Systeme für die Dokumentation oder für Meldeportale müssen nicht mehr extra aufgerufen werden.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-UW-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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