Heilmittelmanagement
Modulgruppe: Nichtmedikamentöses Verordnungsmanagement
Im Jahr 2014 haben Ärzte über 71 Millionen Heilmittel verordnet.Durch die Informationspflicht entstehen den Arztpraxen allein bei den Heilmittelverordnungen Kosten von über 100 Mio. Euro jährlich (Quelle: Statistisches Bundesamt: Mehr Zeit für Behandlung - Abschlussbericht 08/2015).
Bei Heilmittelverordnungen kommen immer wieder Fehler vor, was angesichts umfangreicher Vorschriften und Regularien nachvollziehbar ist. Zahlreiche Rückläufer sind die Folge. Korrekt ausgefüllte Heilmittelverordnungen haben deshalb ein großes Potential, zusätzliche zeitliche Aufwände in den Arztpraxen zu verringern, Arbeitsprozesse zu beschleunigen und Kosten einzusparen.
S3C-HLM-Schnittstelle garantiert korrekte Heilmittelverordnungen
Die S3C-HLM-Schnittstelle der gevko unterstützt die Arztpraxen dabei, Heilmittelverordnungen korrekt auszustellen. Geben Ärztinnen und Ärzte in ihr Informationssystem Diagnosen ein, so schlägt die Schnittstelle die dazu passenden genehmigungsfähigen Heilmittel vor und informiert gleichzeitig über ihre Mengen und Frequenzen. Grundlage dafür ist der aktuelle Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses, in dem Heilmittel unter anderem mit zulässigen Höchstwerten festgelegt sind. Mit der S3C-HLM-Schnittstelle steht den Arztpraxen ein digitalisierter Heilmittelkatalog zur Verfügung.
Haben Kostenträger und Heilmittelerbringer beispielsweise Rabattverträge zu Verordnungsalternativen vereinbart, so zeigt die Schnittstelle auch diese im Verlauf der Verordnung an. Darüber hinaus können mithilfe der S3C-HLM-Schnittstelle im Arztinformationssystem auch weitergehende Informationen in Form von Anleitungen oder Broschüren für Patientinnen und Patienten bereitgestellt werden.
Schließlich können sich sowohl die Erbringer von Heilmittelleistungen als auch die Kostenträger auf eine vollständig ausgefüllte und in sich plausible Verordnung verlassen, weil die S3C-HLM-Schnittstelle das gesamte Formular mithilfe des mitgelieferten Regelwerks prüft und validiert. Dies hat dann automatisch deutlich weniger Nachfragen und Korrekturläufe zur Folge.
Anwendungsbeispiel
Eine Orthopädin verordnet ihrem Patienten mit chronischem Rückenleiden Krankengymnastik. Beim Ausfüllen des Verordnungsformulars leitet die S3C-HLM-Schnittstelle sie aktiv zur Auswahl der richtigen Indikation an. Über den dann bereitgestellten Indikationsschlüssel werden alle zu dieser Indikation verordnungsfähigen Maßnahmen aufgeführt. Nichtgenehmigungsfähige Maßnahmen werden somit gar nicht mehr angezeigt. Im weiteren Verordnungsablauf zeigt das Arztinformationssystem mit der S3C-HLM-Schnittstelle an, dass die Krankenkasse des Patienten Versorgungsverträge für die ausgewählte Heilmittelmaßnahme abgeschlossen hat und weist auch auf rabattierte Alternativen hin. Die Ärztin wählt eine Alternative aus und gibt, ebenfalls durch die Schnittstelle unterstützt, die entsprechende Anzahl und Frequenz der Maßnahme an. Sowohl die Ärztin als auch der Patient können sich jetzt sicher sein, dass die Verordnung formal richtig ist. Durch die Informationen, die über die S3C-HLM-Schnittstelle im Arztinformationssystem hinterlegt sind, teilt die Orthopädin ihrem Patienten zusätzlich mit, welche Heilmittelerbringer in der näheren Umgebung praktizieren.
Dokumente zum Download
Produktblatt der S3C-HLM-Schnittstelle
inkl. Darstellung der Umsetzung
Haben Sie noch Fragen an uns?