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Hilfsmittelmanagement

Modulgruppe: Nichtmedikamentöses Verordnungsmanagement

Im Verlauf einer Behandlung wird es manchmal notwendig, Patientinnen und Patienten Hilfsmittel zu verordnen. Das können beispielsweise eine Prothese, ein Hörgerät oder ein Rollstuhl sein. Die Kosten für die Hilfsmittel übernehmen die Krankenkassen - wenn das verordnete Produkt im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt ist. Dieses Verzeichnis umfasst 32 unterschiedliche Produktgruppen und weit mehr als 20.000 Einzelprodukte.

S3C-HFM-Schnittstelle unterstützt bei der Verordnung von Hilfsmitteln

Die S3C-HFM-Schnittstelle der gevko ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, korrekte Verordnungen von Hilfsmitteln effizient in ihren Arztinformationssystemen auszustellen. Rückfragen nichtärztlicher Leistungserbringer und seitens der Krankenkassen werden dadurch deutlich reduziert. Korrekturen an bereits erstellten Verordnungen werden vermieden. Im Ergebnis sinkt der Arbeitsaufwand für alle Beteiligten beträchtlich.

Darüber hinaus unterstützt die S3C-HFM-Schnittstelle Ärztinnen und Ärzte dabei, passende Hilfsmittel in Abhängigkeit zur dokumentierten Diagnose auszuwählen, für die sie genaue Produktbezeichnungen und mögliche Verordnungsmengen vorschlägt. Auch zu Maximalpreisen, die Krankenkassen für Hilfsmittel definieren können und die Ärzten als Entscheidungshilfe bei der Auswahl verschiedener Produkte oder Produktgruppen dienen, bietet die Schnittstelle entsprechende Informationen.

Hat eine Krankenkasse individuelle Vereinbarungen mit Vertragspartnern wie Lieferanten oder Apotheken getroffen, können Ärztinnen und Ärzte dies direkt bei der Verordnung berücksichtigen und seinen Patientinnen und Patienten mitteilen. So müssen Versicherte nicht mehr bei der Krankenkasse nachfragen, bei welchem Vertragspartner sie ihre Verordnungen einlösen können. Außerdem wird das gesamte Verordnungsformular auf die Einhaltung der Hilfsmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geprüft, sodass unvollständige Formulare oder Falschverordnungen der Vergangenheit angehören.

Anwendungsbeispiel

Der Arzt verordnet einer Patientin ein Blutdruckmessgerät, weil sie an einer Hypertonie erkrankt ist. Da die Patientin außerdem an einer koronaren Herzkrankheit leidet, die eine mehrfache tägliche Messung erfordert, werden dem Arzt mithilfe der S3C-HFM-Schnittstelle die passenden und erlaubten vollautomatischen Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung angezeigt. Bei der Auswahl eines geeigneten Gerätes kann der Arzt auch den maximalen Preis berücksichtigen, den die Krankenkasse der Patientin festgelegt hat. Hat der Arzt sich für ein Produkt entschieden, überträgt er in seinem Arztinformationssystem die entsprechende Hilfsmittelnummer auf die Verordnung. Abschließend teilt er seiner Patientin noch mit, wo sie das Blutdruckmessgerät bestellen kann, da ihre Krankenkasse für dieses Produkt einen Lieferantenvertrag geschlossen hat.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-HFM-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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