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Gebührenordnung (GO)

Modulgruppe: Abrechnungsmanagement

Gebührenordnungen bilden die Grundlage für Dokumentationen und Abrechnungen von Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie kommen in Selektivverträgen ebenso zum Einsatz wie im kollektivvertraglichen System. Für jeden Selektivvertrag werden vertragsspezifische Gebührenordnungen verhandelt, die vielen unterschiedlichen Regeln unterliegen. Sie alle zu beachten, kann für Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams eine Herausforderung sein.

S3C-GO-Schnittstelle integriert unterschiedliche Gebührenordnungen

Gängige Arztinformationssysteme halten Lösungen für das Mithilfe der S3C-GO-Schnittstelle erhalten Hersteller von Arztinformationssystemen die Möglichkeit, individuell vereinbarte Gebührenordnungen unkompliziert abzubilden und zwischen verschiedenen Vertragspartnern auszutauschen. Zusätzlich ist es möglich, innerhalb eines Vertrages unterschiedliche Gruppen von Leistungserbringern zu definieren, um Abrechnungen individuell zu bearbeiten. So können beispielsweise nur solche Leistungserbringer bestimmte Behandlungen abrechnen, die über die geforderte Zusatzqualifikation verfügen. Es ist auch möglich, Kriterien für Patientengruppen festzulegen, für die eine Abrechnung im Rahmen des Vertrages erlaubt ist. Denn teilweise ist eine medizinische Behandlung nur dann erstattungsfähig, wenn Patienten ein bestimmtes Mindest- oder Höchstalter haben oder das entsprechende Geschlecht.

Schnittstelle regelt Zuordnung von Leistungsziffern

In der Gebührenordnung werden ärztlichen Behandlungen bestimmte Leistungsziffern zugeordnet. Für jede Leistungsziffer gibt es wiederum spezielle Regeln: Darf sie nur einmal abgerechnet werden oder mehrfach? Darf sie nur in Kombination mit einer weiteren Leistungsziffer verwendet werden? Und wenn ja: Gibt es zeitliche Begrenzungen? Das Arztinformationssystem kann mithilfe der S3C- GO-Schnittstelle individuelle Hinweise oder Fehlermeldungen für jede Leistungsziffer anzeigen.

Darüber hinaus ist es möglich, den Leistungsziffern einen Betrag in Euro zuzuordnen, sodass Ärzte gleich erkennen, wie viel Honorar sie von der Krankenkasse für ihre Leistungen erhalten. Damit bekommen Arztpraxen präzisere Angaben als die, die sich aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erschließen lassen. Dank der S3C-GO-Schnittstelle lassen sich auch solche Leistungsziffern hinterlegen, die rein statistischen und praxisinternen Zwecken dienen und nicht an den Abrechnungsdienstleister weitergegeben werden.

Anwendungsbeispiel

In einem Selektivvertrag wurde vereinbart, dass unterschiedliche Arztgruppen am Vertrag teilnehmen, um eine integrierte Versorgung zu gewährleisten. Dabei sind Leistungen, die eine teilnehmende Patientin oder ein teilnehmender Patient im Laufe der Behandlung jeweils von verschiedenen Fachärztinnen und -ärzten erhält, unterschiedlich abzurechnen. Die Hersteller von Arztinformationssystemen erhalten mit der S3C-GO-Schnittstelle alle für diesen Vertrag notwendigen individuellen Gebührenordnungen. Ein Arzt, der eine teilnehmende Patientin operiert hat, findet dank der Schnittstelle in seinem Arztinformationssystem genau diejenigen Leistungen, die er im Rahmen dieses Vertrages abrechnen kann. Die behandelnde Fachärztin wiederum, die die Patientin vor und nach dem operativen Eingriff versorgt, kann ihrerseits Leistungen nach der für sie geltenden Gebührenordnung abrechnen.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-GO-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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