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Elektronische Verordnung

Modulgruppe: Nichtmedikamentöses Verordnungsmanagement

Ärztliche Verordnungen finden heute noch oft papiergebunden statt. Während des Verarbeitungsprozesses wechselt die Verordnung immer wieder zwischen digitaler Datei und ausgedruckter Papierform. So werden die Verordnungen zwar elektronisch erstellt, dann aber ausgedruckt und den Patientinnen und Patienten mitgegeben, die als Boten fungieren. Da in der Regel in der Arztpraxis eine Prüfung auf die Richtigkeit eines Formulars nicht erfolgt, ist auch eine maschinelle Prüfung durch die Krankenkasse nicht ohne Weiteres möglich. Denn Krankenkassen müssen die Papierverordnungen einscannen und so wieder digitalisieren. Deswegen erfolgen Prüfungen ärztlicher Verordnungen nur verzögert.

Auch die notwendigen Änderungen, die Ärztinnen und Ärzte an einer Verordnung nachträglich vornehmen müssen, erweisen sich als sehr zeitintensiv. Nach einer Umfrage der gevko benötigen Praxen im Durchschnitt bis zu vier Stunden in der Woche für Abstimmungen mit den Krankenkassen, um Unklarheiten zu beseitigen, fehlende Informationen nachzufragen und falsch ausgefüllte Formulare zu korrigieren.

S3C-eVO-Schnittstelle beschleunigt und verschlankt Verordnungsprozesse

Eine Abhilfe schafft die S3C-eVO-Schnittstelle der gevko. Damit lassen sich Verordnungen zwischen allen Beteiligten elektronisch austauschen. Durch die elektronische Übertragung und die schon in der Arztpraxis erfolgende Validierung der Verordnung werden Prozesse extrem verschlankt und beschleunigt. Sind Genehmigungen durch die Krankenkasse erforderlich, können diese dann bei einfachen Fällen automatisiert und quasi in Echtzeit erfolgen. Selbst bei komplizierteren Fällen ist das Verfahren deutlich vereinfacht: Denn Krankenkassen müssen nur noch die Fälle manuell bearbeiten, bei denen Entscheidungen durch einen Menschen notwendig sind. Alle anderen Fälle werden den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vom System nicht mehr angezeigt.

Anwendungsbeispiel

Eine Ärztin stellt eine genehmigungspflichtige Heilmittelverordnung aus. Mithilfe der S3C-Heilmittel-Schnittstelle wird das Formular in ihrem Arztinformationssystem auf Plausibilität geprüft. Die plausibilisierte elektronische Heilmittelverordnung sendet die Ärztin dann direkt aus ihrem System, in dem die S3C-eVO-Schnittstelle integriert ist,an einen zentralen Server. Von diesem Server erhält die Krankenkasse das Formular und kann die menschen- und maschinenlesbare Heilmittelverordnung sofort maschinell genehmigen. Danach sendet die Krankenkasse die erteilte Genehmigung automatisiert und unverzüglich an den Server zurück, der die Information an das Arztinformationssystem der Ärztin weiterleitet. Die Ärztin druckt dem Patienten die schon genehmigte Verordnung aus, die ein sogenanntes „Token“ in Form eines Barcodes enthält. Der Heilmittelerbringer kann mithilfe des Barcodes auf die Verordnung zugreifen. Er sieht nur die für ihn relevanten Daten und erkennt, dass die Verordnung schon von der Krankenkasse des Patienten genehmigt wurde.

Künftig können Versicherte ihre Verordnungen mit Barcodes von Smartphone aus abrufen, so wie dies schon beispielsweise bei elektronischen Bordkarten von Fluggesellschaften der Fall ist.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-eVO-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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