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Klinische Krebsregister

Modulgruppe: Contentmanagement

Im Zusammenhang mit der Behandlung von Krebserkrankungen soll die Qualität der Therapie valide ermittelt und abgebildet werden. Zu diesem Zweck werden in Deutschland flächendeckend klinische Krebsregister aufgebaut. Sie sollen eine systematische und einheitliche Datenerfassung sicherstellen und somit die onkologische Qualitätsberichterstattung stärken. Um aus onkologischen Qualitätsdaten aussagekräftige Meldungen machen zu können, werden insbesondere Informationen über Diagnosen, Behandlungen und über den Verlauf von Krebserkrankungen benötigt.

So sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, jeden onkologischen Fall vollständig elektronisch zu erfassen und zu melden. Nur so kann die Ergebnisqualität medizinischer Behandlungen und Therapien valide ermittelt und dargestellt werden. Um die vollständige Darstellung eines Falles zu erreichen, ist es notwendig, alle Behandlungsdaten aus dem ambulanten Bereich zu ermitteln. Für die elektronische Meldung wurde das Datenformat mit dem ADT-GEKID-Basisdatensatz bereits verbindlich festgelegt.

S3C-KKR-Schnittstelle berücksichtigt bundeseinheitliche und länderspezifische Regularien für Krebsregister

Die S3C-KKR-Schnittstelle der gevko bildet über den ADT-GEKID-Basisdatensatz hinaus auch die jeweils landes-, krankheits- und verlaufsspezifischen Regeln, Plausibilitäten und Abhängigkeiten für die klinischen Krebsregistermeldungen ab. Die gevko bietet damit ein umfassendes Regelwerk, das die unterschiedlichen bundeslandspezifischen Anforderungen der klinischen Krebsregister berücksichtigt und sie der Softwareindustrie zur Verfügung stellt. Hersteller von Arztinformationssystemen müssen lediglich einmalig die verwendeten S3C-Module implementieren und können im Anschluss das jeweilige Regelwerk zur klinischen Krebsregistermeldung für Ärztinnen und Ärzte nutzbar machen.

Anwendungsbeispiel

Ein niedergelassener Arzt gibt nach einer Untersuchung eine onkologische Diagnose in sein System ein. Dank der S3C-KKR-Schnittstelle erhält er umgehend den Hinweis, dass er für diesen Patienten eine elektronische Diagnosemeldung an das zuständige klinische Krebsregister schicken muss. Direkt in seinem Arztinformationssystem hat er die Möglichkeit, über eine Eingabemaske die Daten einzugeben, die für diesen Meldungstyp relevant sind. Alle Einträge, die für den Fall notwendig sind und schon im System existieren, werden dabei automatisch in die Meldung übernommen. Darüber hinaus werden alle für diesen Fall irrelevanten Eingabefelder des ADT-GEKID-Basisdatensatzes ausgeblendet, sodass sich die Zahl der auszufüllenden Felder erheblich reduziert.

Soweit Wertebereiche für bestimmte Felder existieren, werden diese dem Arzt per Drop-down-Menü zur Verfügung gestellt. Es erfolgt eine sofortige Validierung der Einträge, wodurch unnötige Rückfragen durch das Krebsregister entfallen. Die Daten werden dann automatisch an das für den Arzt zuständige klinische Krebsregister übermittelt. Durch die Verwendung der S3C-KKR-Schnittstelle verringert sich für die Arztpraxen der Dokumentationsaufwand, denn separate Systeme für die Dokumentation oder für Meldeportale müssen nicht mehr extra aufgerufen werden.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-KKR-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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