Zum Hauptinhalt springen

Versorgungsdatenexport

Modulgruppe: Qualitätsmanagement

Versorgungs- und Selektivverträge regeln den Rahmen medizinischer Leistungen, um die Qualität der Versorgung zu verbessern. Krankenkassen sind darauf angewiesen, dass Selektiv- und Versorgungsverträge refinanziert werden, beispielsweise durch eine nachgewiesen wirtschaftliche und rationale Verordnungsweise der Leistungserbringer.

Für die Refinanzierung werden zwischen den Vertragspartnern in der Regel Zielquoten vereinbart. Um feststellen zu können, ob die Quoten erreicht wurden, werden sogenannte Versorgungsdaten aus der Arztpraxis benötigt. Dann können die Quoten im Rahmen qualitätsorientierter Vergütung berechnet werden.

Solche Versorgungsdaten sind in der Regel nicht Bestandteil von Abrechnungen und damit auch nicht standardisiert aus den Arztinformationssystemen zu exportieren. Auch die Möglichkeit, die Informationen aus den Datensätzen der Kostenträger zu ermitteln, sofern diese dort überhaupt vorliegen, ist mit erheblichem Aufwand verbunden.

S3C-VE-Schnittstelle sorgt für sicheren Datenfluss

Die S3C-VE-Schnittstelle der gevko ermöglicht es Partnern von Selektivverträgen, vertragsspezifische Kennzahlen schnell zu ermitteln. Dazu gehören Daten zu den eingesetzten Arzneimitteln, zu verordneten Leistungen wie häusliche Krankenpflege und anderer Maßnahmen wie Heil- und Hilfsmittel. Ferner können dank der Schnittstelle  Abrechnungsziffern, Diagnosen, Krankenhauseinweisungen oder Überweisungen zu Spezialisten angezeigt werden.

Die S3C-VE-Schnittstelle exportiert die Versorgungsdaten auch an unabhängige Dritte, die die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam beauftragt haben. Diese berechnen dann auf Basis der zur Verfügung gestellten Daten, ob die vereinbarten Zielquoten tatsächlich erreicht wurden. So können auch die Leistungserbringer – je nach vertraglicher Regelung – an den nachweislich realisierten Einsparungen partizipieren und davon profitieren.

Anwendungsbeispiel

In einem Selektivvertrag wurde eine wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mit Hilfe von Zielerreichungsquoten vereinbart. Den teilnehmenden Medizinern werden mithilfe der S3C-AM-Schnittstelle spezifische Informationen übersichtlich in ihrem Arztinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Ärztinnen und Ärzte benötigen die Informationen, um Arzneimittel wirtschaftlich verordnen zu können – im Hinblick auf die jeweiligen vertraglichen Regelungen. Wenn ein Arzt beispielsweise eine Verordnungsquote von mehr als 90 Prozent bei festgelegten Arzneimitteln erreicht, erhält er einen finanziellen Bonus. Die Informationen zu seinem Verordnungsverhalten werden mithilfe der S3C-VE-Schnittstelle für jeweils ein Quartal gesammelt.

Der Arzt kann seine Daten dann einfach per Knopfdruck exportieren. Dabei werden die Ziel-URL, der Verschlüsselungsalgorithmus und das zu verwendende Übertragungsmedium berücksichtigt.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-VE-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

Haben Sie noch Fragen an uns?

Nehmen Sie Kontakt auf