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Arbeitsunfähigkeitsmanagement (AU)

Modulgruppe: Weiterbehandlungsmanagement

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch „gelber Schein“ oder Krankschreibung genannt, gehört zu den am häufigsten in Arztpraxen ausgestellten Verordnungen. Verbessern sich hierbei die Prozesse, hat das deutlich positive wirtschaftliche Effekte für Praxen und Krankenkassen. Auch Versicherte profitieren davon. Denn unterlassen sie es, sich arbeitsunfähig zu melden, oder verspäten sie sich mit der Weiterleitung der Formulare, kann das entsprechende Konsequenzen haben, etwa eine verzögerte Zahlung des Krankengeldes oder gar eine Aussetzung der Zahlung. In extremen Fällen kann eine Kündigung die Folge sein.

S3C-AU-Schnittstelle optimiert Arbeitsprozesse in Arztpraxen und reduziert Rücklaufquote

Die S3C-AU-Schnittstelle unterstützt Ärztinnen und Ärzte beim korrekten Ausfüllen der verschiedenen AU-Formulare direkt im Arztinformationssystem, indem sie den Aufwand der manuellen Eingabe verringert, nützliche Hinweise bietet und prüft, ob die Eingaben richtig und vollständig sind. Insgesamt erhöht sich dadurch die Qualität der AU-Bescheinigungen, und der Arbeitsaufwand in der Arztpraxis nimmt erheblich ab. Ein weiterer Vorteil: Durch die Verwendung der S3C-AU-Schnittstelle sinkt die Rücklaufquote unvollständig oder falsch ausgefüllter Formulare.

gevko-Schnittstelle macht elektronische AU-Bescheinigungen möglich

Ist eine Patientin/ein Patient arbeitsunfähig, können Bescheinigungs- und Genehmigungsverfahren mit der S3C-AU-Schnittstelle durchgehend elektronisch erfolgen. Der Zeitaufwand zur Klärung von Unstimmigkeiten sinkt signifikant, und zwar in Arztpraxen und bei Krankenkassen.

Darüber hinaus ist ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Arztpraxen und den Arbeitgebenden möglich, sodass Erkrankte keine Formulare mehr per Post versenden müssen. Auf diese Weise bietet die S3C-AU-Schnittstelle auch für Versicherte Vorteile. Eine verzögerte Auszahlung des Krankengeldes oder gar eine Kündigung sind damit ausgeschlossen.

Anwendungsbeispiel

Ein Arzt stellt für seinen Patienten eine AU-Bescheinigung aus. Die dokumentierte Diagnose lässt darauf schließen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handeln könnte. Solche Diagnosen, die auf einen Arbeitsunfall verweisen, sind durch die S3C-AU-Schnittstelle im Arztinformationssystem hinterlegt.

Da es sich um einen kleineren Unfall handelt, kann der Allgemeinarzt den Patienten behandeln. Er bekommt vom System den Hinweis, dass er in diesem Fall den Patienten nicht länger als einen Tag krankschreiben darf. Eine längere Arbeitsunfähigkeit darf nur ein Durchgangsarzt bescheinigen.

Ohne S3C-AU-Unterstützung würde der Allgemeinmediziner bei einer längeren  Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit seine Behandlung von der Krankenkasse nicht bezahlt bekommen, da in diesem Falle die gesetzliche Unfallversicherung der Kostenträger ist.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-AU-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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