Indikationsbasiertes Medikationsmanagement (IMM)
Modulgruppe: Arzneimittelmanagement
Das Indikationsbasierte Medikationsmanagement unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der evidenzbasierten Verordnung von Fertigarzneimitteln und Wirkstoffen im Rahmen von Selektivverträgen. Dabei können zur Steuerung Inhalte wie zum Beispiel das Bremer-Arzneimittelregister (BAR©) oder der Wirkstoffkatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Einsatz kommen.
S3C-IMM-Schnittstelle fördert evidenzbasierte Wirkstoffverordnung
Im Normalfall verordnen Ärztinnen und Ärzte bei bestimmten Indikationen Wirkstoffe, die sich bewährt haben. Da nicht jede Medizinern und jeder Mediziner alle aktuellen und relevanten Studien und Forschungsergebnisse kennen kann, ist eine aktuelle und IT-gestützte Entscheidungshilfe in der Praxis nützlich. Die S3C-IMM-Schnittstelle der gevko stellt entsprechende Informationen zu einem gewählten Arzneimittel zur Verfügung. Dazu zählen beispielweise Hinweise zu Therapiealternativen, geordnet nach Indikationsgebieten, und weiterführende Informationen.
Zusätzlich zur Unterstützung während des Verordnungsvorgangs ermöglicht die S3C-IMM-Schnittstelle eine gezielte Recherche mit Hilfe des Indikationsbaums. Dieser bietet Ärztinnen und Ärzten eine nach Indikationen sortierte Übersicht der infrage kommenden Wirkstoffe. Dabei werden die Wirkstoffvorschläge entweder auf der Basis festgelegter Kategorien oder in Form eines Ampelsystems sortiert. Das Besondere dabei: Die empfohlenen Wirkstoffe zu den Indikationen sind evidenzbasiert.
Dank der Schnittstelle können Arztpraxen das IMM vielfältig nutzen. So lassen sich Hinweise zur Wirtschaftlichkeit oder Informationen zur frühen Nutzenbewertung, zu Einnahme- und Dosierungshinweisen hinterlegen. Mit der S3C-IMM-Schnittstelle ist es auch möglich, die höchste Evidenz des gewählten Wirkstoffes für eine Indikation anzeigen zu lassen.
Anwendungsbeispiele
Beispiel I
Eine Ärztin verordnet ihrer Patientin einen Wirkstoff gegen ihre chronische koronare Herzkrankheit. Aufgrund dieser Erkrankung ist die Patientin in einen Versorgungsvertrag eingeschrieben. Die S3C-IMM-Schnittstelle findet im zugrunde liegenden Selektivvertrag eine Regelung im Sinne einer Umsteuerung und weist die verordnende Ärztin im Arztinformationssystem darauf hin. So erscheinen im entsprechenden Hinweisfenster Indikationen, für die der Wirkstoff eingesetzt wird. Je Indikation wird dem Wirkstoff eine Priorität zugeordnet, die dieser bei der Behandlung haben sollte. Wirkstoffe der Kategorie 1 gelten dabei als Leitsubstanzen, Kategorie-2-Wirkstoffe sind als Reservepräparate vorgesehen. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von den im Versorgungsvertrag hinterlegten Wirkstoffen und Kategorien, die sich primär an der Evidenz orientieren, aber auch wirtschaftliche Belange berücksichtigen. Die Ärztin verfügt damit über wichtige Informationen, die ihr helfen, eine Entscheidung zu treffen, zum Beispiel einen anderen Kategorie-1-Wirkstoff zu wählen oder aber den ursprünglich gewählten Wirkstoff auf das Rezept zu übernehmen.
Beispiel II
Suche über den Indikationsbaum
Ein Arzt diagnostiziert bei seinem Patienten eine chronische koronare Herzkrankheit (KHK). Bei der Wahl der Medikation greift er auf den Indikationsbaum zurück, der über die S3C-IMM-Schnittstelle zur Verfügung gestellt wird. Er wählt die Kategorie „Herz-Kreislauf“ aus. Mehrere Subkategorien werden angezeigt. Der Arzt entscheidet sich nun für die passende Subkategorie „chronische KHK“. Es erscheint eine sortierte Liste mit Wirkstoffen, die die Vertragspartner, evidenzbasiert und nach Kategorien geordnet, hinterlegt haben.
Dokumente zum Download
Produktblatt der S3C-IMM-Schnittstelle
inkl. Darstellung der Umsetzung
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