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Arzneimittelmanagement (AM)

Modulgruppe: Arzneimittelmanagement

Arzneimittel sind ein wesentlicher Bestandteil bedarfsgerechter Therapien. Idealerweise verlaufen Verordnungen von Arzneien effizient, sicher und wirtschaftlich. Häufig werden Entscheidungen zur Wahl der richtigen Arznei durch umfassende Regularien erschwert. Ein IT-gestütztes Arzneimittelmanagement, das reibungslos funktioniert und auf dem aktuellen Stand ist, erleichtert komplexe Entscheidungen.

S3C-AM-Schnittstelle unterstützt Arzneimittelmanagement in Arztpraxen

Alle gängigen Arztinformationssysteme halten Lösungen für das Arzneimittelmanagement bereit. Die S3C-AM-Schnittstelle der gevko unterstützt dieses Management zusätzlich, indem sie unterschiedliche Regelungen und Bereiche der Arzneimittelverordnungen abbildet. Sie schlägt der Ärztin oder dem Arzt beispielsweise alternative Arzneimittel vor, wenn Rabattverträge zum ursprünglich ausgewählten Präparat existieren. Ebenso verweist sie auf Alternativen für Me-Too-Präparate. Dank der Schnittstelle werden auch weitere Regelungen für Generika, Bio-Similar-Höchstquoten und Leitsubstanzen der Arzneimittelvereinbarungen berücksichtigt. Auf Basis dieser Leitsubstanzen werden dann Hinweise zur Umstellung von Kombinationspräparaten auf zum Beispiel kostengünstigere Monopräparate gegeben.

So wird mittels der S3C-AM-Schnittstelle die Verordnung von Arzneimitteln effizienter, sicherer und auch wirtschaftlicher. Denn die Schnittstelle berücksichtigt versorgungsvertragliche Regelungen und sorgt dadurch automatisch für Einsparungen. Schließlich können Ärztinnen und Ärzte diese Vorteile der S3C-AM-Schnittstelle in ihren gewohnten Arztinformationssystemen nutzen. Ihre Arbeitsprozesse werden nicht unterbrochen.

Anwendungsbeispiel

Ein Patient ist in einen Selektivvertrag eingeschrieben, der eine Arzneimittelsteuerung vorsieht. Im Rahmen der Arzneimittelverordnung durch den Arzt kommen die darin vereinbarten Regelungen zum Einsatz. Die S3C-AM-Schnittstelle setzt die Regelungen automatisch um.

Der Arzt möchte dem Patienten für eine erste Indikation in seinem Arztinformationssystem ein Kombinationspräparat verordnen, das zwei Wirkstoffe enthält. Das Präparat steht noch unter Patentschutz, die Einzelsubstanzen aber nicht. Eine Verordnung von Monopräparaten ist deutlich kostengünstiger. Die S3C-AM-Schnittstelle markiert das geschützte Kombinationspräparat rot und bietet dem Arzt die zwei Wirkstoffe als Monopräparate an. Diese kann er mit einem Klick auswählen und auf das Rezept übertragen.

Für eine zweite Indikation wählt der Arzt ein Präparat aus einer Arzneimittelgruppe, für die im Rahmen von Arzneimittelvereinbarungen Leitsubstanzen vorliegen. Auch hier greift die Schnittstelle und hebt das gewählte Präparat hervor. Als Alternative werden vereinbarte Leitsubstanzen aufgezeigt, die der Arzt mit einem Klick auf das Rezept überträgt.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-AM-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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