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Das gevko Kochbuch

Sie bestimmen das Menü, wir haben die Zutaten und Rezepte!

Mit dem gevko Kochbuch erhalten Sie umfangreiche Informationen rund um Ihren individuellen digitalen Versorgungsprozess. Je nachdem für welchen Prozess Sie Lösungen suchen, können Sie sich auf der Basis unserer Produkte und Expertise Ihr persönliches gevko Kochbuch zusammenstellen, das wir Ihnen dann per E-Mail zusenden.

Für den Bereich der Selektivverträge gibt es mit S3C eine Schnittstellendefinition, die die Anforderungen, welche die unterschiedlichen Selektivverträge an die Softwaresysteme der Leistungserbringer stellen, standardisiert abbildet.

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Während sich die Anforderungen an die Software in der ambulanten ärztlichen Kollektivversorgung bundesweit kaum unterscheiden, besteht bei den Selektivverträgen eine große Vielfalt an unterschiedlichen Anforderungen. Selektivverträge variieren beispielsweise in Bezug auf die medizinischen Inhalte, die Vergütungssystematiken, Abrechnungsprozesse, Teilnehmerverwaltung und den Datenaustausch.

Auf Grund dieser Vielfalt werden Selektivverträge von den Softwarehäusern oftmals nicht adäquat unterstützt. Der Aufwand für die jeweils individuelle Umsetzung eines Vertrages ist im Verhältnis zu den möglichen Lizenzeinnahmen fast immer zu gering. Um Versorgungsverträge deshalb einfacher, schneller und kostengünstiger durch die Softwaresysteme der Leistungserbringer zu unterstützen, kommt die S3C-Schnittstelle hier zum Einsatz.

Neben der Vereinfachung von Verwaltungsprozessen leistet die Standardisierung durch S3C einen Beitrag zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung. Der Standard steht grundsätzlich allen Versorgungsvertragspartnern und Dienstleistern gleichermaßen zur Verfügung.

Die Spezifikationen der S3C-Module sind so aufgebaut, dass ein Softwarehersteller ein S3C-Modul lediglich einmal implementieren muss. Die tatsächlichen Steuerungsdaten (z.B. Daten zur Arzneimittelsteuerung) müssen von der Software dann nur noch eingelesen werden, ohne dass weiterer Implementierungsaufwand entsteht. Dem Arztinformationssystem ist es nach der Implementierung eines Moduls jederzeit möglich, verschiedene Verträge/ Steuerungen ohne weiteren Entwicklungsaufwand zu nutzen und dem Leistungserbringer zur Verfügung zu stellen.

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Die gevko ermöglicht mit ihren Produkten und ihrer Expertise unterschiedliche Verordnungskontexte im Gesundheitswesen elektronisch umzusetzen.

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Die neuen Möglichkeiten, die durch die Digitalisierung der bisher existierenden analogen Prozesse entstehen, werden dabei für Synergien und Optimierungen im Gesamtprozess konsequent genutzt. Dies geschieht immer unter Nutzung der Telematikinfrastruktur, soweit dies schon möglich ist. Ein stufenweises Vorgehen ist bei der Umsetzung eines elektronischen Gesamtprozesses immer ohne weiteres durchführbar.

Neben der Beschleunigung und der Verschlankung einzelner Prozesse können durch die Digitalisierung der Verordnungen alle beteiligten Akteure in Echtzeit einbezogen und jederzeit auf einem einheitlichen Informationsstand gehalten werden.

Im Mittelpunkt der digitalen Verordnungsprozesse steht die Softwarelösung tHENA der gevko. tHENA ist dabei die zentrale Annahme-, Konvertierungs- und Routingplattform für die elektronischen Prozesse und ermöglicht eine schnelle Modellierung und Umsetzung unterschiedlicher Anwendungsfälle.

Mit einem an tHENA angeschlossenen FHIR-Repository für die elektronischen Verordungen ist die Kommunikation zwischen den Akteuren mittels des FHIR-Standards und der Verwendung von bereitgestellten Profilen der KBV gesichert. Die Muster 2 (Krankenhausbehandlung), 4 (Krankenbeförderung) und 13 (Heilmittel) hat die gevko in FHIR spezifiziert, sodass diese schon jetzt elektronisch abgebildet werden.

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