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Häusliche Krankenpflege

Modulgruppe: Nichtmedikamentöses Verordnungsmanagement

Häusliche Krankenpflege wird jährlich mehr als drei Millionen Mal verordnet. Sie dient dazu stationäre Krankenhausbehandlungen zu verkürzen oder zu vermeiden und ärztliche Behandlungen auch in häuslicher Umgebung zu sichern. Jede Verordnung häuslicher Krankenpflege muss einzeln genehmigt werden. Nur dann ist eine Kostenübernahme möglich. Deshalb ist es wichtig, falsch ausgefüllte Formulare zu vermeiden und gesetzliche beziehungsweise versorgungsvertragliche Regelungen zu beachten. Dann können Genehmigungen schneller erfolgen, da kaum noch Rückfragen und Korrekturläufe notwendig sind. Im Sinne einer Entbürokratisierung wirkt sich das auch direkt positiv auf Arztpraxen und Krankenkassen aus.

Derzeit unterstützen Arztinformationssysteme nicht die Erstellung einer Verordnung zur häuslichen Krankenpflege. Da das Verordnungsformular meist nur schematisch bedruckt werden kann, findet eine Prüfung auf Einhaltung gesetzlicher Richtlinien im System oft nicht statt. Auch die individuellen Leistungsverzeichnisse der Krankenkassen werden bei einer Verordnung nicht berücksichtigt.

Die S3C-HKP-Schnittstelle unterstützt Arztpraxen bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege

Die S3C-HKP-Schnittstelle unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der strukturierten Verordnung häuslicher Krankenpflege im Arztinformationssystem. Verschiedene Leistungskataloge einzelner Krankenkassen können während des Ausfüllens der Verordnung aufgerufen werden. Eine ausgewählte Leistung wird direkt ins Formular übernommen. Darüber hinaus findet dank der Schnittstelle eine Plausibilisierung des Formulars statt, sodass die Zahl unvollständig ausgefüllter Verordnungsvordrucke und Falschverordnungen minimiert wird. Dadurch verkürzt sich auch das Genehmigungsverfahren.

In Zusammenspiel mit der S3C-eVO-Schnittstelle ist auch eine bidirektionale elektronische Genehmigung der Verordnung ohne Zeitverlust möglich. Das gesamte Verfahren beschleunigt sich für alle Beteiligten nochmals deutlich. Die zeitnahe Genehmigung ermöglicht es den Arztpraxen, ihre Patientinnen und Patienten gezielt zu begleiten und ihnen beispielsweise einen anhand von Qualitätsdaten favorisierten Pflegedienst zu empfehlen.

Anwendungsbeispiel

Ein Arzt verordnet seinem Patienten häusliche Krankenpflege. Diese Verordnung ist stark reglementiert, sodass die Unterstützung durch die S3C-HKP-Schnittstelle für den Arzt beim korrekten Ausfüllen eine große Hilfe ist. Aufgrund des schlechten Gesundheitszustands des Patienten gibt der Arzt eine Verordnungsdauer von vier Wochen ein und erhält nun vom System den Hinweis, dass er dies begründen muss. Außerdem verordnet er Blutzuckermessungen. Das System weist ihn prompt darauf hin, dass dafür eine Diagnose Diabetes mellitus (E10 – E14) zu dokumentieren ist, was bisher noch nicht erfolgt ist. Damit können sich Arzt, Patient und der ausgewählte Pflegedienst jetzt auf eine qualitativ hochwertige Verordnung verlassen.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-HKP-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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