Zertifizierung der S3C-Schnittstelle
FAQ
Als Nachweis der korrekten Programmierung der S3C-Schnittstelle erfolgt eine Prüfung durch uns nach einem Prüfstandard. Wird die korrekte Umsetzung nachgewiesen, wird die Software entsprechend zertifiziert.
Um den Zertifizierungsaufwand für Softwarehersteller und uns so gering wie möglich zu halten, wird die korrekte Umsetzung von Funktionen, nicht die einzelner Versorgungsverträge, zertifiziert. Eine zertifizierte Funkion kann dann für alle Verträge genutzt werden.
Was kostet eine Zertifizierung bei der gevko?
Die Zertifizierung ist für Softwareanbieter i.d.R. kostenfrei. Lediglich die ggf. anfallenden Reise- und Übernachtungskosten müssen vom Softwareanbieter getragen werden.
Wie lange dauert eine Zertifizierung?
Das hängt sehr vom gewünschten Zertifizierungsumfang ab. Bei normalem Verlauf wird eine Zertifizierung längstens einen Arbeitstag (8 h zzgl. Pausen) in Anspruch nehmen.
In welchem Zeitrahmen findet die Zertifizierung statt?
Im Rahmen eines normalen Arbeitstages.
Terminvereinbarungen sind für Mo. - Fr. in der Zeit von 10.00 - 17.00 Uhr möglich. Gerne berücksichtigen wir bei der Festlegung, soweit möglich, ihre An- und Abfahrtszeiten.
Wieviel „Vorlauf“ benötigen Sie / wie schnell bekomme ich einen Termin?
Die Anmeldung zur Zertifizierung muss spätestens 4 Wochen vor dem angestrebten Einsatz in der Arztpraxis erfolgen.
Da es gerade in den letzten vier Wochen vor Quartalsbeginn zu einem verstärkten Zertifizierungsaufkommen bei der gevko kommen kann, ist eine frühzeitige Terminreservierung ratsam. Es besteht kein Anspruch auf einen Zertifizierungstermin, wenn sich dieser aufgrund von terminlichen Engpässen nicht in den letzten 4 Wochen vor dem angestrebten Einsatz in der Arztpraxis realisieren lässt.
Wo findet die Zertifizierung statt?
Die Zertifizierung findet in den Geschäftsräumen der gevko in Bonn statt.
Kann die Zertifizierung auch bei uns im Hause stattfinden?
Eine Zertifizierung ist nur in Ausnahmefällen in den Räumen des Softwareanbieters möglich. In diesem Fall werden Reise- und Übernachtungskosten der gevko Mitarbeiter in Rechnung gestellt.
Kann die Zertifizierung auch remote durchgeführt werden?
Ja. Allerdings wird eine Neuzertifizierung i.d.R. als Sichtprüfung in den Geschäftsräumen der gevko in Bonn durchgeführt. Für alle anderen Zertifizierungsformen ist eine Online Durchführung möglich und wird angeboten, sofern nicht bestimmte, z.B. technische Gründe dagegen sprechen.
Welche Dokumente benötigt die gevko vorab?
Wir benötigen von Ihnen lediglich den Antrag auf Zugang zum geschützten Bereich des gevko-Portals
Wie lange ist eine Zertifizierung gültig?
Derzeit unterliegen die Zertifizierungen keiner zeitlichen Beschränkung. Die gevko behält sich jedoch außerordentliche Überprüfungen vor.
Kann ich mehrere Verträge auf einmal zertifizieren?
Ja. Das ist sogar das Ziel der S3C-Schnittstelle, da letztlich keine Verträge sondern Funktionen für Module zertifiziert werden, um so mit einmaligem Aufwand mehrere, im Idealfall alle durch die gevko unterstützten Verträge anbieten zu können.
Muss ich alle Elemente einer Schnittstelle umsetzen?
Das ist die klare Empfehlung der gevko. Auch wenn zum Zeitpunkt der Zertifizierung ggf. bestimmte Elemente oder Funktionen für eine Vertragsumsetzung nicht benötigt oder nicht eingesetzt werden und aus diesem Grund auch nicht Bestandteil der Zertifizierung sind, steht es den Vertragspartnern frei einen veröffentlichten Vertrag zu erweitern, sodass dann weitere Bestandteile der eingesetzten Schnittstelle hinzukommen können.
Wo finden wir Testfälle?
Die gevko veröffentlicht mit jedem Vertragsdatenrelease einen Beispielvertrag, aus dem Testfälle abgeleitet werden können. Es ist zukünftig geplant auch Testfälle explizit zu veröffentlichen.
Gibt es Testverträge und wo finden wir Testverträge?
Testverträge stellen wir Ihnen spätestens 5 Tage vor dem Zertifizierungstermin zur Verfügung.
Können wir Testverträge / Testfälle auch ohne Zugang zum geschütztem Bereich erhalten?
Derzeit sind Testverträge (und Testfälle) nur über den geschützten Bereich zu erhalten.
Was können wir vorbereiten?
In Abhängigkeit der zu prüfenden Funktionen senden wir Ihnen zur Vorbereitung Testverträge und Testdaten zu. Alle im Vorfeld möglichen Konfigurationsarbeiten müssen auf Ihrem Zertifizierungsrechner abgeschlossen sein. Eine Checkliste unterstützt Sie dabei.
Benötigen wir einen Drucker für die Zertifizierung?
Nein. Es ist ausreichend, wenn auf dem PC, auf dem die Präsentation durchgeführt wird, ein PDF-Drucker o.ä. installiert ist.
Benötigen wir ein Kartenlesegerät für die eGK?
Das Einlesen von einer eGK kann notwendig sein, hängt aber vom Zertifizierungumfang ab. Bitte klären Sie vor der Zertifizierung, ob ein Kartenlesegerät benötigt wird.
Muss eine Internet- oder SNK-Anbindung vom Test-System aus möglich sein?
Ein Anschluss an das Internet oder das SNK kann notwendig sein, hängt aber vom Zertifizierungumfang ab. Bitte klären Sie im Zweifelsfalle vor der Zertifizierung ab, ob entsprechende Netzwerverbindungen benötigt werden.
Wir möchten uns für den Vertrag xyz zertifizieren. Was müssen wir tun?
Über den geschützen Bereich des Portals können Sie sich für die gewünschten Verträge einen Anforderungskatalog zusammenstellen lassen. Aus diesem ist ersichtlich, welche Funktionalität durch Ihre Software abgebildet werden muß. Die notwendigen Schnittstellen-Strukturen sind ebenfalls umzusetzen.
Wo finden wir die Anforderungen?
Basierend auf einer Funktions-/ Vertragsmatrix kann der Umfang der angestrebten Zertifizierung durch Auswahl von Funktionen, aber auch durch Auswahl von Modulen oder/ und Versorgungsverträgen bestimmt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einem Zugang zum geschützten Bereich Ihren individuellen Anforderungskatalog erstellen können.
Wir haben einen Anforderungskatalog erstellt. Wie ermitteln wir den Zertifizierungsumfang?
Der Umfang der Zertifizierung und der damit verbundenen Prüfungen ergibt sich einerseits aus der Art und dem Umfang der zu zertifizierenden Funktionen, andererseits aus der Art der Zertifizierung (Neu- oder Rezertifizierung). Die Anforderungen werden in einem dynamisch erzeugten Anforderungskatalog auf der Webseite der gevko beschrieben.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass primär die Schnittstellen in Kombination mit den im Anforderungskatalog zugeordneten Funktionen zertifiziert werden.
Was bedeutet Rezertifizierung?
Im Prinzip gibt es zwei Anlässe für eine Rezertifizierung:
- Grundlegende Änderungen an bereits zertifizierten Funktionen und/oder neue Funktionen, sowie vertragsrelevante signifikante Schnittstellenänderungen und/ oder neue Schnittstellenzuordnungen.
- Grundlegende Änderungen an der eingesetzten Software mit Auswirkung auf die zertifizierten Funktionen.
Muss ich bei Vertragsänderungen eine Rezertifizierung durchlaufen?
Nein. Lediglich bei signifikanten Änderungen von Funktionen oder des Funktionsumfanges, oder bei Schnittstellenänderungen kann eine Rezertifizierung notwendig sein. Die gevko wird Sie in jedem Fall rechtzeitig darüber informieren.
Muss ich bei Schnittstellenänderungen eine Rezertifizierung durchlaufen?
Nein. Es gilt grundsätzlich das Gleiche wie bei Vertragsänderungen, dass nur bei signifikanten Änderungen eine Rezertifizierung notwendig ist. Die gevko wird Sie in jedem Fall rechtzeitig darüber informieren.
Brauche ich zwingend einen Zugang zum geschützten Bereich?
Ja, spätestens nach Anmeldung zur Zertifizierung ist dies notwendig.
Sie können sich hier den Antrag auf Zugang zum geschützten Bereich des gevko-Portals herunterladen:
Ansprechpartner
An wen können wir uns bei weiteren Fragen wenden?
Zu allen Fragen rund um die Zertifizierung rufen Sie bitte die folgende Telefonnummer an:
+49 (0) 228 - 850 258 88
Oder Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: